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Umzüge für Pflegebedürftige (Pflegeumzug, Seniorenumzug) - Kostenübernahme durch die Pflegekasse 1

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, ändert sich oft sein gesamtes Leben. Erledigungen, die vor einiger Zeit noch alltäglich waren, gehen auf einmal schwerer bzw. vielleicht nicht mehr von der Hand. Oftmals stellt ein Umzug die einzige Lösung dar, um die gewohnte Eigenständigkeit zu wahren.
Wenn die bisherige Wohnung also nicht mehr den körperlichen Anforderungen einer pflegebedürftigen Person entspricht und entsprechende Umbaumaßnahmen nicht möglich sind, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entsprechen, bleibt nur der Umzug in eine neue Wohnung. Wer deshalb umziehen muss, kann einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bekommen. Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung gilt als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

Voraussetzung für die Kostenübernahme oder der Beteiligung an den Umzugskosten:

  • Die Pflegebedürftigkeit einer Person wurde anerkannt und ihr mindestens Pflegegrad 1 zugesprochen.
  • Durch den Umzug wird die häusliche Pflege und selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder erleichtert.
  • Die Pflegekasse hat die neue Wohnung geprüft und als geeignet für den Pflegebedürftigen befunden. Der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad und der Umzug ist erforderlich.
  • Ggf. mit 100 % Zuschuss der Pflegekasse schon ab Pflegestufe 1.

Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) wird bei der Pflegekasse gestellt. Es macht Sinn, sich vor dem Umzug bei der Pflegekasse bestätigen zu lassen, dass die Kosten für einen Umzug übernommen, bzw. der Zuschuss zum Umzug gezahlt werden.

Den Umzug führen unsere freundlichen Mitarbeiter durch. Dazu gehören:

  • Ein- und Auspackservice (von Wohnung zu Wohnung)
  • Grundmontagen (wie Kleiderschränke, Betten, Waschmaschinen und Anbauwände)
  • Bohr- und Dübelarbeiten (für Lampen, Schuhschränke, Regale, Garderoben, Spiegel, ..)
  • Wir beräumen Ihre Wohnung komplett und entfernen bei Bedarf die Auslegware.
  • Wir kümmern uns um Keller und Dachboden und bereiten Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zwecks Übergabe oder Verkauf besenrein vor.
  • Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung Ihres Umzugs
  • Ausführliche, kompetente und individuelle Beratung

Wenn die Pflegekasse "Nein!" sagt...

Eventuell zeigt es sich im Zuge der Antragsstellung, dass die Pflegekasse die beantragten Maßnahmen nicht oder unzureichend unterstützt. In diesem Fall ist es ratsam, weitere Stellen wie beispielsweise:

  • Widerspruchsstelle der Pflegekassen
  • örtlichen Pflegestützpunkte
  • das Sozialamt
  • das Integrationsamt

zu kontaktieren. In vielen Städten und Gemeinden wurden  Beratungsabteilungen (so genannte Pflegestützpunkte) ins Leben gerufen, die sich auch mit dem umfassenden Bereich der Wohnumfeldverbesserung befassen. Sie helfen bei grundlegenden Fragen weiter und geben mitunter wertvolle Tipps, wie der Umbau/Umzug realisiert und finanziert werden kann.

(1) Die Pflegekasse übernimmt die Umzugskosten bis 4.000 €, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.